Kanzlei C. Honsberg
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Keine Angst vorm Anwalt!

 

Auch heute noch scheut so mancher den Weg zum Anwalt. Anwälte gelten als teuer. Doch hier haben viele ein falsches Bild vor Augen. Fragen Sie mich gleich zu Beginn einer Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Das ist für Sie ein Stück Sicherheit und für mich selbstverständlich.

Das Gebührensystem für Rechtsanwälte gewährleistet durch eine flexible Handhabung in den meisten Fällen eine angemessene und leistungsgerechte Vergütung.

Ich kann Ihnen ebenfalls sagen, ob Sie Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe bzw. Prozesskostenhilfe haben.

Sofern Sie Beratungshilfe in Anspruch nehmen müssen, muss ich Sie jedoch bitten, vorab bei Ihrem Amtsgericht unter Vorlage Ihrer Einkommensunterlagen einen Antrag auf Beratungshilfe zu stellen. Von dort bekommen Sie dann den Beratungshilfeschein, mit dem Sie sich hier beraten lassen können. Ihr Eigenanteil beträgt hieran € 15,00.

Die Höhe meiner Vergütung ergibt sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich. Sprechen Sie mich gerne darauf an.

Eine Erstberatung kann mit maximal € 190,00 zzgl. der gesetzlichen USt. veranschlagt werden.

Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, so werden die Gebühren nach Einholung einer Deckungszusage in der Regel von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.

Rechtsanwältin und Notarin Cornelia Honsberg | ranohonsberg@web.de / 04544-339