Kanzlei C. Honsberg
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Zur Qualitätssicherung ist die regelmäßige Fortbildung eine wichtige Maßnahme und auch eine anwaltliche Grundpflicht.

Jährlich ergehen eine Vielzahl neuer Gesetze, Entscheidungen und Veröffentlichungen von Aufsätzen, die es erfordern, dass sich Ihr/e Rechtsanwalt/Rechtsanwältin und Notar/Notarin auf dem Laufenden hält.

Dies ist ein erheblicher Zeitaufwand, der neben dem täglichen Kanzleialltag erbracht werden muss.

Sie profitieren jedoch hiervon, da Sie sich auf eine kompetente Rechtsberatung verlassen können.

 

 

 

 

Rechtsanwältin und Notarin Cornelia Honsberg | ranohonsberg@web.de / 04544-339